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AKTUELLES 2021

02/2021

Icon AbfallBundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

 

Ein klimaneutraler Gebäudebestand bis 2050 – um dieses Ziel zu erreichen, hat die Bundesregierung zum 01.01.2021 die neue „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ gestartet bzw. bei den Projektträgern KfW und BAFA neu geordnet.

Das BEG integriert dabei einzelne Förderprogramme, wie z.B. das CO2-Gebäude-sanierungsprogramm sowie das Marktanreizprogramm zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt.

Es besteht aus drei Teilprogrammen, die in einer Zuschussvariante (BAFA) oder einer Kreditvariante (KfW) angeboten werden.

  • Einzelmaßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden (BEG EM)
  • Vollsanierung und Neubau von Wohngebäuden (BEG WG)
  • Vollsanierung und Neubau von Nichtwohngebäuden (BEG NWG) ab


Das Zuschussprogramm BEG EM (für Wohn- und Nichtwohngebäude) startete bereits zum 01.01.2021 und wird ab dem 01.07.2021 um das BEG WG/NWG (Zuschuss und Kredit) erweitert. Bis dahin laufen die Förderprogramme für Wohn- und Nichtwohngebäude unter den bestehenden Bedingungen bei der KfW weiter.

Zukünftig können auch höhere Zuschüsse bei Wohngebäuden durch die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (zusätzlich 5 %, gefördert über die Vorortberatung von Wohngebäuden) abgerufen werden. Die Einführung einer Effizienzhaus EE-Klasse oder Nachhaltigkeitszertifizierung bringt ebenfalls Bonusprozente beim Zuschuss (WG und NWG, Bestand oder Neubau).

Neben Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (z.B. Wärmedämmung, Fensterflächen usw.) und Investitionen in erneuerbare Energien für Heizungen wird auch die Erneuerung von Lüftungsanlagen, Regeltechnik, Kältetechnik und energieeffiziente Beleuchtungssysteme (NWG) gefördert.

Die energetische Fachplanung und Baubegleitung ist ebenfalls förderfähig.

Antragsberechtigt sind

  • Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
  • freiberuflich Tätige
  • Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände, sowie rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der Daseinsvorsorge handeln
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
  • gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
  • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
  • sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften

Einzelne energetische Maßnahmen, wie z.B. der Einbau energieeffizienter Beleuchtungs­systeme, werden mit 20 % gefördert. Für Maßnahmen an der Gebäudehülle oder bei Anlagen zur Wärmeerzeugung liegt der Fördersatz zwischen 20 und 45 % plus eventuelle Bonusprozente.

Förderfähig sind nur Maßnahmen, mit denen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen wurde.

Die Baubegleitung durch eine Expertin oder einen Experten wird sogar mit 50 % gefördert.

Alle drei Förderprogramme BEG EM, BEG WG und BEG NWG gelten im Sinne des EU-Beihilferechts als beihilfefrei und sind somit de-minimis-befreit.

Die Antragsstellung erfordert allerdings die Einbindung von Energieeffizienz-Experten. Das Unternehmen Braun EDL ist in allen Programmen sowohl beim BAFA als auch in der Energie-Effizienz-Expertenliste der dena gelistet.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Bewertung/Umsetzung dieser Fördermaßnahme.

Weitergabe von „CO2-Mehrkosten“ (BEHG) in Wärmeversorgungsverträgen

Wärmeversorger (Nah- u. Fernwärme) verwenden in ihren Verträgen häufig Preisgleitklauseln, um sich gegen Kostenrisiken abzusichern und ihren Kunden transparent und nachvollziehbar die Preisentwicklung darstellen zu können.

Im Zuge der Einführung eines CO2-Preises auf Grundlage des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) hat sich nun gezeigt, dass eine detaillierte Prüfung von Preisänderungsmitteilungen bei Bestandsverträgen zu empfehlen ist, um die korrekte Weitergabe des CO2-Auschlags zu gewährleisten und unberechtigte Mehrkosten zu vermeiden.