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01/2023

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Energiepreisbremse

Am 15. Dezember 2022 wurde im Bundestag der Gesetzesentwurf zur Gas- und Strompreisbremse beschlossen und am 16. Dezember im Bundesrat bestätigt. Am 1. Januar 2023 ist er in Kraft getreten.

Die Preisbremsen für Strom, Erdgas und Wärme unterteilen jeweils zwei Verbrauchsgruppen anhand von Referenzwerten, die sich je Energieträger unterscheiden.

Die Preisbremsen werden ab dem 1. März 2023 rückwirkend für Januar und Februar ausgezahlt – außer für alle Gasverbraucher ab einem Gasverbrauch von 1,5 Millionen Kilowattstunden. Hier wurde die Preisbremse bereits ab dem 1. Januar 2023 wirksam. Die Bremsen sind zunächst bis zum 31.12.2023 vorgesehen und können bis maximal zum 30. April 2024 verlängert werden. Der Versorger reduziert die Preise automatisch.

Sofern Ihre Energiepreise bzw. Arbeitspreise im Kalenderjahr 2023 über den festgelegten Referenzpreisen liegen, greifen die Preisbremsen für einen bestimmten Teil des Verbrauchs. 

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Beachten Sie zudem bitte die nachfolgenden Links. Hier finden Sie u.a. das benötigte Formular zur Selbsterklärung (https://gaswaermepreisbremse.pwc.de/) sowie ein vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) bereitgestelltes FAQ zu Höchstgrenzen und Selbsterklärung (https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Energie/ewpbg-hoechstgrenze-selbsterklaerung.pdf).

Gerne unterstützen wir Sie bei der Umsetzung.