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Simone
Müller-Helffrich

Projektleiterin


SM

Fon 07253 / 9212 - 477

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SACHVERSTÄNDIGER NACH CHEMIKALIENVERBOTSVERORDNUNG (ChemVerbotsV)

AUSGANGSSITUATION / PROBLEMSTELLUNG

Bestimmte gefährliche Stoffe und Gemische dürfen gemäß Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV) nur mit einer entsprechenden Sachkunde in Verkehr gebracht oder abgegeben werden.

Unterliegen die Stoffe und Gemische der Erlaubnispflicht und werden diese an private Endverbraucher abgegeben, muss an jeder Betriebsstätte eine Person mit Sachkundenachweis beschäftigt sein.

Von dieser Erlaubnispflicht befreit ist, wer die gefährlichen Stoffe und Gemische ausschließlich an Wiederverkäufer, berufsmäßige Verwender und öffentliche Forschungs-, Untersuchungs- und Lehranstalten abgibt. Für diese Personengruppe gelten jedoch je nach Art der Stoffe und Gemische Anzeigepflicht und/oder gewisse Grundanforderungen. Unter anderem müssen sie über die wesentlichen Eigenschaften und die mit der Verwendung verbundenen Gefahren belehrt worden sein.


UNSERE LEISTUNGEN

  • Stellung einer zuverlässigen und sachkundigen Person nach § 5 der ChemVerbotsV
  • Vermittlung der wesentlichen gesetzlichen Inhalte der Verordnung
  • Schulung der Mitarbeiter, die Stoffe und Gemische nach ChemVerbotsV an Wiederverkäufer, berufsmäßige Verwender und öffentliche Forschungs-, Untersuchungs- und Lehranstalten abgeben

 

IHR NUTZEN

  • Schulung der eigenen Mitarbeiter bei Abgabe an Wiederverkäufer, berufsmäßige Verwender und öffentliche Forschungs-, Untersuchungs- und Lehranstalten
  • Belehrung über die wesentlichen Eigenschaften der abzugebenden Stoffe und Gemische, über die mit ihrer Verwendung verbundenen Gefahren und die einschlägigen Vorschriften
  • Zuverlässige und geprüfte Person, die die Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV nachgewiesen hat und sich regelmäßig fortbildet – ohne eigene Mitarbeiter ausbilden zu müssen

 

SIE BENÖTIGEN WEITERE UNTERSTÜTZUNG?

Wir stellen u.a. auch externe Energiemanagementbeauftragte, interne Auditoren gemäß ISO 19011 (nur Energiemanagement), Abfallbeauftragte, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren für Baustellen (SIGEKO), Gefahrstoffbeauftragte und Immissionsschutzbeauftragte.