BETRIEBSBEAUFTRAGTER FÜR ABFALL

AUSGANGSSITUATION / PROBLEMSTELLUNG

Die rechtlichen Anforderungen der Bereiche Abfall und Umwelt ändern sich stetig. Mit der Überarbeitung der Abfallbeauftragtenverordnung im Sommer 2017 wurde die Gruppe der zur Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Abfall verpflichteten Unternehmen deutlich erweitert.

So sind neben genehmigungsbedürftigen Anlagen nach § 4 BImSchG mit einem bestimmten Abfallaufkommen, Deponien bis zu deren Stilllegung und Krankenhäuser und Kliniken mit mehr als 2 Tonnen gefährlichen Abfällen pro Kalenderjahr auch Abwasserbehandlungsanlagen der Größenklasse 5, Hersteller und Vertreiber von Verpackungen (abhängig von Menge und Art der Rücknahme) und Betreiber bestimmter Rücknahmesysteme zur Bestellung verpflichtet. Darüber hinaus kann die zuständige Behörde die Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Abfall separat anordnen.

Der Betriebsbeauftragte für Abfall berät das Unternehmen und deren Mitarbeiter in allen Fragen des Abfallmanagement, überwacht die Entsorgungswege und die Einhaltung rechtlicher Anforderungen, erstellt Mängelprotokolle und Maßnahmenvorschläge. Darüber hinaus wirkt die bestellte Person auf abfallarme Produktionsverfahren hin und fasst die durchgeführten Maßnahmen in einem jährlichen Bericht zusammen.


UNSERE LEISTUNGEN

  • Stellung eines externen Betriebsbeauftragten für Abfall in beratender Funktion
  • Erfüllung der gesetzlich festgelegten Aufgaben gemäß § 60 KrWG

IHR NUTZEN

  • Beratung zur Umsetzung und Erfüllung gesetzlicher Auflagen
  • Beratung durch externe Person (keine Betriebsblindheit)
  • Keinen innerbetrieblichen Aufwand zur Stellung eines Beauftragten und laufenden Erfüllung der Aufgaben

SIE BENÖTIGEN WEITERE UNTERSTÜTZUNG?

Wir stellen u.a. auch externe Energiemanagementbeauftragte, interne Auditoren gemäß ISO 19011 (nur Energiemanagement), Abfallbeauftragte, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren für Baustellen (SIGEKO), Gefahrstoffbeauftragte und Immissionsschutzbeauftragte.