GEFAHRGUTBEAUFTRAGTER - VERKEHRSTRÄGER STRAßE

AUSGANGSSITUATION / PROBLEMSTELLUNG

Die rechtlichen Anforderungen für den Transport gefährlicher Güter ändern sich stetig. Insbesondere durch die Überarbeitung der ADR (Hauptwerk des internationalen Gefahrgutrechts) alle zwei Jahre ergeben sich regelmäßig neue Anforderungen und Anpassungen.

Gemäß Gefahrgutbeauftragtenverordnung sind Unternehmen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind und denen Pflichten als Beteiligte in der GGVSEB (oder GGVSee) zugewiesen werden, zur Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten verpflichtet. Beteiligte im Rahmen der GGVSEB (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt) sind Absender, Auftraggeber des Absenders, Beförderer, Empfänger, Verlader, Verpacker, Befüller und Entlader. Ausnahmen von der Bestellungspflicht ergeben sich aus der/den zugewiesenen Rolle/n sowie der versandten Jahresmenge an gefährlichen Gütern.

Der Gefahrgutbeauftragte berät das Unternehmen bei den Tätigkeiten im Umgang mit Gefahrgütern, überwacht die Einhaltung der Vorschriften und rechtlichen Anforderungen inkl. Aufzeichnungen zur Überwachungstätigkeit und überprüft bestimmte Vorgehen und Verfahren (z.B. Verfahren zur Einhaltung der Vorschriften bei Identifizierung von Gefahrgütern oder Überprüfung ausreichender Schulungen betroffener Personen). Darüber hinaus trägt die bestellte Person dafür Sorge, dass gefahrgutrechtliche Unfallberichte erstellt werden und fasst die wichtigsten Eckdaten in einem Jahresbericht für die Geschäftsführung zusammen.


UNSERE LEISTUNGEN

  • Stellung eines externen Gefahrgutbeauftragten in beratender Funktion
  • Erfüllung der gesetzlich festgelegten Aufgaben gemäß § 8 GbV

 

IHR NUTZEN

  • Beratung zur Umsetzung und Erfüllung gesetzlicher Auflagen
  • Beratung durch externe Person (keine Betriebsblindheit)
  • Keinen innerbetrieblichen Aufwand zur Ausbildung und Stellung eines Beauftragten sowie zur laufenden Erfüllung der Aufgaben


SIE BENÖTIGEN WEITERE UNTERSTÜTZUNG?

Wir stellen u.a. auch externe Energiemanagementbeauftragte, interne Auditoren gemäß ISO 19011 (nur Energiemanagement), Abfallbeauftragte, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren für Baustellen (SIGEKO), Gefahrstoffbeauftragte und Immissionsschutzbeauftragte.