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ENERGIEAUSWEISE

AUSGANGSSITUATION / PROBLEMSTELLUNG

Zur energetischen Bewertung von Gebäuden schreibt das Gebäudeenergiegesetz in den folgenden Fällen einen Energieausweis vor:

  • Neubau
  • Größere Sanierungsmaßnahmen die im Rahmen einer energetischen Bilanzierung erfolgen
  • Verkauf oder Vermietung von Gebäuden
  • Aushangpflicht bei behördlichen Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr (> 250 m² Nutzfläche)


Dabei wird zwischen zwei Arten von Energieausweisen unterschieden:

Grafik Energieaudit

Ob ein Gebäude einen verbrauchs- oder bedarfsorientierten Energieausweis benötigt, hängt von den folgende Punkten ab:

  • Neubau oder Bestand
  • Baujahr
  • Anzahl Wohneinheiten
  • Modernisierung

 

UNSERE LEISTUNGEN

  • Prüfung der Voraussetzungen und Unterstützung bei der Auswahl des Energieausweises
  • Erstellung von Energieverbrauchs- und Energiebedarfsausweisen gemäß gesetzlichen Vorschriften

 

IHR NUTZEN

  • Erfüllung der Energieausweispflicht gemäß § 80 GEG
  • Aussage über energetische Qualität des Objekts
  • Modernisierungsempfehlungen