ENERGIEMANAGEMENTSYSTEME

Energiemanagementsysteme unterstützen Unternehmen dabei eine systematische Vorgehensweise zu entwickeln und Prozessabläufe zu implementieren, die dazu führen, die energetische Leistung des Unternehmens kontinuierlich zu verbessern, Energie- und Kosteneinsparpotenziale zu nutzen und einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten.

Darüber hinaus ist die Einführung eines Energiemanagementsystems mittlerweile für einige Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben oder stellt die Voraussetzung für den Erhalt von Steuerbegünstigungen dar. Auch die Forderungen von Lieferanten und Geschäftspartnern können der Auslöser für die Einführung eines Managementsystems sein.

Mittlerweile gibt es verschiedene Systeme, die je nach Unternehmensart (Nicht-KMU, KMU) und Anforderungen, in Frage kommen. Hierzu zählen z.B. die internationale Norm ISO 50001 oder ein Energieaudit nach DIN EN 16247.

Gerne prüfen wir für Sie die passende Alternative.   

  • Energiemanagementsystem nach ISO 50001

    AUSGANGSSITUATION / PROBLEMSTELLUNG

    Seit einiger Zeit gibt es für Unternehmen vielfältige Gründe für die Implementierung eines Energiemanagementsystems.
    Zu diesen zählen u.a. die Verbesserung der Energieeffizienz, die Erhöhung der Transparenz des Energieeinsatzes, die Anforderung der Kunden oder die Nutzung steuerlicher Vorteile.

    Wesentliche Aufgaben eines Energiemanagementsystems sind die Definition und Festlegung der eigenen Energiepolitik und -ziele, die Ausarbeitung geeigneter Energie- und Prozesskennzahlen, das Erstellen von Energiebilanzen und Aufzeigen von Energieströmen, der Aufbau eines Messwesens (Verbrauchsdatenerfassung) und die Erarbeitung von Einsparmaßnahmen mit Umsetzungsplan.

    Bei der Einführung eines Energiemanagementsystems nach der internationalen Norm ISO 50001 werden umfangreiche Anforderungen an das Managementsystem, die betreffenden Prozesse und deren Dokumentation gestellt. Erst nach erfolgreicher Überprüfung der vollständigen Erfüllung der Anforderungen durch eine unabhängige akkreditierte Gesellschaft wird das entsprechende Zertifikat erteilt.

    Zum Erhalt des Zertifikats finden jährliche Überwachungsaudits statt, die darüber hinaus einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess der energetischen Leistung im Unternehmen sicherstellen.

    Neben der vollständigen und normkonformen Einführung des Energiemanagementsystems unterstützen wir Sie nach der erfolgreichen Zertifizierung auch bei der Umsetzung der Unternehmensprozesse sowie der stetigen Weiterentwicklung des Systems.

    UNSERE LEISTUNGEN

    • Erstellung der erforderlichen Dokumentation (Prozessbeschreibungen, Verfahrensanweisungen und Handbücher)
    • Erfassung und energetische Bewertung des IST-Zustandes (Anlagen- und Messkataster)
    • Darstellung der Energieflüsse
    • Energieanalyse und Ausarbeitung von Energiekennzahlen
    • Ermittlung von Einsparpotenzialen
    • Unterstützung des Energiemanagementbeauftragten und des Energieteams im Unternehmen
    • Unterstützung und Durchführung der Schulungen von Mitarbeitern

    IHR NUTZEN

    • Transparente Darstellung der Energieflüsse
    • Erschließung von Energie- und Kosteneffizienzpotentialen
    • Erschließen von Rückvergütungen bzw. von Vergünstigungen
    • Bessere Ressourcennutzung durch Effizienzsteigerungen
    • Kontinuierlicher Verbesserungsprozess
    • Positive Außenwirkung / Verbesserung des Firmenimages
    • Beitrag zum Umweltschutz (CO-Reduzierung)
    • Erfolgreiche Zertifizierung und Erhalt des Zertifikats

  • Energiemanagementsystem nach SpaEfV

    AUSGANGSSITUATION / PROBLEMSTELLUNG

    Gemäß § 10 Stromsteuergesetz und § 55 Energiesteuergesetz haben Unternehmen des produzierenden Gewerbes die Möglichkeit einen Antrag auf Steuerentlastung zu stellen. Bis 2012 war dies an keine Gegenleistung des Unternehmens gekoppelt. Durch eine Neuregelung im Jahr 2013 müssen antragstellende Unternehmen für den Erhalt des sogenannten Spitzenausgleichs den Betrieb eines zertifizierten Energie- oder Umweltmanagementsystems nachweisen.

    Diese Neuregelung trat im August 2013 durch die Veröffentlichung der sogenannte Verordnung über "Systeme zur Verbesserung der Energieeffizienz im Zusammenhang mit der Entlastung von der Energie- und der Stromsteuer in Sonderfällen" – auch bekannt als Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV) in Kraft.

    Seit 2015 greift nun das Regelverfahren und die antragsstellenden Unternehmen müssen je nach Unternehmensgröße eines der folgenden Managementsysteme einführen und nachweisen.

    Für Nicht-KMU:

    • Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder
    • Umweltmanagementsystem nach EMAS


    Für KMU:

    • Alternatives System zur Verbesserung der Energieeffizienz gem. § 3 SpaEfV (hierzu zählt auch ein Energieaudit nach DIN EN 16247)


    UNSERE LEISTUNGEN

    • Unterstützung bei der Einführung des erforderlichen Managementsystem zur Nachweisführung für den Spitzensteuerausgleich


    IHR NUTZEN

    • Sicherstellung von Rückvergütungen bzw. von Vergünstigungen
    • Implementierung eines an die Anforderungen des Unternehmens angepasstes Managementsystem
    • Kontinuierlicher Verbesserungsprozess
    • Erschließung von Energie- und Kosteneffizienzpotentialen
    • Bessere Ressourcennutzung durch Effizienzsteigerungen
    • Transparente Darstellung der Energieflüsse
    • Positive Außenwirkung / Verbesserung des Firmenimages
    • Beitrag zum Umweltschutz (CO2-Reduzierung)

  • Energieaudit nach DIN EN 16247