ÖKOSTROM

AUSGANGSSITUATION / PROBLEMSTELLUNG

Die Beschaffung von Ökostrom nimmt einen immer wichtigeren Stellenwert ein. Dies liegt einerseits am zunehmenden öffentlichen Druck im Bereich der Nachhaltigkeit und andererseits an den steigenden Anforderungen innerhalb der Lieferketten und von den Kunden.

"Ökostrom" ist kein geschützter Begriff und auch kein Qualitätsbegriff im Sinne eines allgemein akzeptierten Kriterienkatalogs.

Üblicherweise fasst man hierunter Stromlieferverträge, bei denen die Energie aus umweltfreundlichen erneuerbaren Energiequellen stammt. Der wesentliche Nutzen eines Ökostromtarifs ist nicht die unmittelbare Senkung der CO2-Emissionen, sondern die Förderung von Investitionen in regenerative Technik.


Grundsätzlich gibt es mehrere Möglichkeiten um Ökostrom an einem bestimmten Standort zu nutzen:

  • Investition und Bau von regenerativen Erzeugungsanlagen zur Eigenstromerzeugung
  • Direkte physische Anbindung an eine regenerative Erzeugungsanlage
  • Abschluss eines speziellen Ökostromvertrags (Stromlieferung und Herkunftsnachweis werden als Produktbundle verkauft)
  • Zukauf von Herkunftsnachweisen zu einem bereits bestehenden Stromliefervertrag
  • Abschluss eines Power Purchase Agreement - PPA (physisch, bilanziell oder virtuell)

Herkunftsnachweise (auch Zertifikate oder Gütesiegel genannt) sollen die ökologische Produktion eines Stromangebotes bestätigen und gehen oft über die Mindestanforderungen von Ökostrom hinaus, indem Sie die Festlegung bestimmter Qualitätsmerkmale (Herkunft, Erzeugungstechnologie /-mix, Förderung neuer Anlagen, zeitgleiche Erzeugung, usw.) ermöglichen und diese durch verschiedene Label abbilden.


Der Unterschied zwischen den einzelnen Labels hängt hauptsächlich an folgenden Kriterien:

  • Produktion von Strom ausschließlich aus erneuerbaren Energiequellen (bzw. darüber hinausgehend aus Anlagen mit ökologischem Zusatzanforderungen (bspw. geringer Eingriff ins Ökosystem))
  • Zertifizierung der Nettostrommenge bei allen Energiesystemen
  • Einhaltung der Legal Compliance
  • Vorliegen einer Herkunftsdeklaration mit genauen Angaben zu den Kraftwerken
  • Vorliegen einer Energiebilanzierung des produzierten und weiterverkauften Stromes
  • Verpflichtung zu einer nachhaltigen Unternehmenspolitik
  • Einhaltung der national geltenden Regelungen
  • Berücksichtigung von Anlagen mit bestimmtem Alter und der Verpflichtung, dass die Anlagen außerhalb des Förderbereichs des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) entstehen müssen.

Nur mit detailliertem Marktwissen gelingt es für jedes Unternehmen und jeden Anwendungsfall (Maßnahme im Nachhaltigkeitsbericht, Anforderung des Kunden oder der Lieferkette, Voraussetzung zur Gewährung einer Förderung, usw.) das passende bzw. wirtschaftlichste Produkt zu ermitteln und Fallstricke wie Greenwashing zu vermeiden. Diese Leistung bieten wir Ihnen gerne auch für die Energieträger Biogas und Wasserstoff an. 

Wir übernehmen für Sie den kompletten Ausschreibungsprozess von der Zusammenstellung der Datenbasis über die Erstellung des Ausschreibungstextes, die Einholung und Auswertung von Angeboten inkl. Erstellung entscheidungsreifer Unterlagen bis hin zur Prüfung der Lieferverträge.Dadurch bietet sich Ihnen die Möglichkeit, sich weiterhin auf Ihre Kernkompetenzen zu konzentrieren, während wir für Sie die zu ihrem Unternehmen passende Ökostromqualität und ggf. ein entsprechendes Label ermitteln.

UNSERE LEISTUNGEN

  • Unterstützung bei der Definition geeigneter Qualitätsmerkmale von Ökostrom
  • Bewertung des Zusatznutzens verschiedener Ökostromlabel
  • Unterstützung bei der Wahl günstiger Einkaufszeitpunkte
  • Abwicklung von Marktrecherchen und Ausschreibungen unter Berücksichtigung leistungsstarker Lieferanten
  • Erstellung transparenter und nachvollziehbarer Preisspiegel zur Entscheidungsfindung
  • Prüfung der redaktionellen Vertragsinhalte  


IHR NUTZEN

  • Passendes Konzept
  • Optimale Bezugskonditionen
  • Einsatz unserer Marktkenntnis zu Ihren Gunsten
  • Mehr Zeit für Ihre Kernkompetenzen