BETRIEBS- UND HEIZKOSTENMANAGEMENT
Unter Betriebskosten versteht man regelmäßig wiederkehrende Kosten, die im Zusammenhang mit der Nutzung eines Gebäudes, einer Einrichtung oder eines Grundstücks entstehen und dem Mieter anteilsmäßig weiterberechnet werden können. Abhängig von individuellen Vereinbarungen im Mietvertrag kann der Vermieter einer Mietsache bestimmte laufende Kosten auf den Mieter umlegen. Maßgeblich ist hierbei die Betriebskostenverordnung, die zwischen umlagefähigen und nicht-umlagefähigen Kosten unterscheidet.
Betriebskostenabrechnungen werden häufig als Nebenkostenabrechnungen bezeichnet. Dies ist begrifflich nicht ganz korrekt, da Nebenkosten sämtliche anfallenden Betriebskosten umfassen, also auch beispielsweise Reparations- und Verwaltungskosten, die gerade nicht umlagefähig sind. Dementsprechend sind Betriebskosten im Sinne der Betriebskostenverordnung nur diejenigen Kosten, die dem Mieter tatsächlich auch berechnet werden dürfen. Während also Betriebskosten nur einen Teil der Nebenkosten darstellen, sind die Heizkosten ihrerseits nur ein Teil der Betriebskosten und werden separat in der Heizkostenabrechnung – als Teil der Betriebskostenabrechnung – dem Mieter berechnet. Hier den Überblick zu behalten und alle gesetzlichen Rechte und Pflichten zu berücksichtigen ist ohne ein gewisses Fachwissen nicht einfach!