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INDIVIDUELLE WÄRMEBRÜCKENBERECHNUNG

AUSGANGSSITUATION / PROBLEMSTELLUNG

Unter einer Wärmebrücke versteht man eine örtliche Störung in der thermischen Hülle. Am Ort der Wärmebrücke ist der Energieabfluss stärker als bei ungestörten Bauteilen. Aus diesem Grund spielt die die Bewertung von Wärmebrücken ein entscheidende Rolle im Rahmen des Effizienzhausnachweises.

Für die Berücksichtigung der zusätzlichen Wärmeverluste durch Wärmebrücken bestehen gemäß des Gebäudeenergiegesetzes (GEG DIN 4198 Bbl 2) folgende Varianten:

  • Die Wärmebrückenberücksichtigung erfolgt über die gesamte Gebäudehülle ohne konkreten Nachweis mit einem Pauschalzuschlag von 0,1 W/(m² K)
  • Der Pauschalzuschlag wird auf 0,05 W/(m² K) halbiert, sobald im Rahmen eines sogenannten Gleichwertigkeitsnachweises die Umsetzung des Beiblatts 2 der DIN 4108 bestätigt wird (Kategorie A).
  • Der Pauschalzuschlag wird auf 0,03 W/(m² K) halbiert, sobald im Rahmen eines sogenannten Gleichwertigkeitsnachweises die Umsetzung des Beiblatts 2 der DIN 4108 bestätigt wird (Kategorie B).
  • Alternativ zu der Verwendung von Pauschalzuschlägen, kann die Berücksichtigung der vorhandenen Wärmebrücken auch über eine detaillierte Berechnung erfolgen

Eine detaillierte Wärmebrückenberechnung ermöglicht es, Wärmeverluste einer Immobilie genauer zu bestimmen als mit sogenannten Pauschalwerten. Dank der Berücksichtigung der individuell berechneten Werte, ist ein gewünschtes, energetisches Gebäudeniveau mit geringerem Einsatz von Dämmstoffen möglich. Bei kritischen Projekten (hohe Verschattung, schlechte Kompaktheit…) kann die gewünschten Energieeffizienzklassen oft nur mit der individuellen Berechnung erreicht werden.


UNSERE LEISTUNGEN

  • Zusammenstellung aller Wärmebrücken mit Längenermittlung
  • Berechnung der Wärmebrücken (psi-Wert und frsi-Wert Bestimmung)
  • Ermittlung des Wärmebrückenzuschlags (∆Uwb bezogen auf Ihr Bauvorhaben)
  • Erstellung eines zusammenfassenden Berichts
  • Vorschläge zur Optimierung von Anschlussdetails

 

IHR NUTZEN

  • Steigerung der Effizienzhausklasse durch Minimierung des Wärmebrückenzuschlags
  • Reduzierung des Investitionsaufwandes für Sanierungsmaßnahmen (indem bspw. die Dämmung reduziert werden kann)
  • Energetische Optimierung der Gebäudehülle bis ins Detail
  • Volle Ausschöpfung der KfW-Fördermöglichkeiten
  • Dauerhafter Mehrwert der Immobilie