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ARCHIV 2020

12/2020

Neue Richtlinie Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)

 

Im Zuge der neuen Förderung für Nichtwohngebäude (gültig ab 01.01.2021) werden die Förderrichtlinien für die Programme „Energieberatung im Mittelstand“ (EBM) und „Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen und gemeinnützige Organisationen“ (EBK) zusammengelegt. Zudem kommt die Contracting-Orientierungsberatung neu hinzu. Anträge sind weiterhin über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu stellen. 

Bei der Energieberatung Mittelstand (EBM) bleibt der Fördersatz mit 80 % der Beratungskosten und max. 6.000 € unverändert bestehen. Der Adressatenkreis wurde erweitert, so dass künftig auch Kommunen sowie Nicht-KMU mit einem Gesamtenergieverbrauch unter 500.000 kWh/Jahr antragsberechtigt sind. 

Auch in den beiden anderen Programmen wurden die Förderbedingungen verbessert. 

Foerderrichtlinie