01/2020
Höhere Fördersätze für die Gebäudesanierung
und das Heizen mit erneuerbaren Energien ab dem 24.01.2020
Durch die Novellierung der Klimaziele und um in diesem Zusammenhang mehr Anreize für die energetische Gebäudesanierung und den Heizungstausch zu schaffen, wurden zum Jahresbeginn 2020 die Fördersätze beim BAFA und der KfW erhöht.
Weiterhin wurden bis auf wenige Ausnahmen alle Heizungs-Förderprogramme beim BAFA konzentriert. Hier können nun auch Beratungs-, Planungs- und Baubegleitungsleistungen verrechnet werden.
Was hat sich verändert?
BAFA-Heizen
Heizungsanlagen, außer Brennstoffzellen und Heizungsoptimierungen, werden ab 2020 nur noch über das BAFA gefördert.
Reine Öl- oder Gasbrennwertgeräte werden nicht mehr gefördert, Gas-Hybridheizungen und Solarthermie jedoch weiterhin. Beim Austausch einer Ölheizung auf einen regenerativen Energieträger erhöhen sich die, seit dem 01.01.2019 auf 30 % angehobenen Fördersätze, um weitere 10 % auf bis zu 45 %.
Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Bafa
BAFA-Vorort-Beratung, individueller Sanierungsfahrplan:
Die Richtlinie für die Bundesförderung für Energieberatungen von Wohngebäuden (Vor-Ort-Beratung, individueller Sanierungsfahrplan) ändert sich zum 01.02.2020.
Die bisherige Förderung der Beratungskosten wird von 60% auf 80% erhöht, maximal 1.300 € für Ein- und Zweifamilienhäuser und 1.700 € für Gebäude mit mehr als 3 Wohneinheiten.
Die Änderung gilt für Anträge, die ab dem 01.02.2020 beim BAFA eingehen. Mit dieser Beratung und dem ausführlichen Beratungsbericht kann auch das erneuerbare Wärmegesetz (EWärmeG) in Baden Württemberg als Teiloption erfüllt werden.
KfW-Energieeffizient Bauen und Sanieren:
In den Kredit- und Zuschussprogrammen der KfW erhöhen sich ab 24.01.2020 die Tilgungs- und Investitionszuschüsse um mindestens 10 %. Betroffen sind Effizienzhäuser und Einzelmaßnahmen bei Wohn- und Nichtwohngebäuden in den Programmen „Energieeffizient Bauen und Sanieren“.
Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an KfW
Für Wohngebäude gelten darüber hinaus folgende neue Fördersätze. Während es beim Neubau einen Kredit mit zusätzlichem Tilgungszuschuss gibt, kann bei der Sanierung zwischen zinsgünstigem Kredit und einem Investitionszuschuss gewählt werden.
Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an KfW
Zusätzlich gibt es eine neue Möglichkeit im Bereich von Ein- und Zweifamilienhäusern energetische Maßnahmen steuerlich zu berücksichtigen.
Die KfW und das BAFA haben die Veränderungen im Detail auf Ihren Internetseiten zusammengefasst.
Diese finden Sie unter:
〉 https://www.bafa.de/DE/Energie/Heizen_mit_Erneuerbaren_Energien/heizen_mit_erneuerbaren_energien_node.html
〉 https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/
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