12/2020
Update zum Brennstoffemissionshandelsgesetz
In wenigen Tagen startet das nationale Emissionshandelssystem (nEHS) auf Basis des BEHG (siehe Newsletter 07/2020). Ab dem 01.01.2021 sind dann Inverkehrbringer bestimmter fossiler Kraftstoffe verpflichtet, Emissionszertifikate für diese Kraftstoffe zu beschaffen.
Nach wie vor liegen wichtige Rechtsverordnungen zur Durchführung jedoch nicht oder nur als Entwurf vor, wodurch viele Fragen rund um die konkrete Abwicklung des nEHS noch offen sind.
Zwar hat das Bundeskabinett am 02.12.2020 ein erstes Verordnungspaket zum BEHG verabschiedet, welches eine unverzichtbare Grundlage für den Start des Systems darstellt und etwa in Bezug auf mögliche Doppelbelastungen von Unternehmen, die bereits dem europäischen Emissionshandel (EU-ETS) un-terliegen, Licht ins Dunkel bringt. Dennoch ist allein schon die späte Verabschiedung entscheidender Rechtsverordnungen wenige Tage vor dem Start des nEHS planungstechnisch alles andere als optimal, zumal weitere wichtige Verordnungen noch später verabschiedet werden sollen.
Zudem geht aus dem Referentenentwurf der Carbon-Leakage-Verordnung, die planmäßig am 16.12.2020 verabschiedet werden soll, hervor, dass Entlastungen für Unternehmen an strikte Bedingungen geknüpft sind, damit diese trotz des nEHS keine Nachteile im internationalen Wettbewerb erfahren. Allerdings orientiert sich der Entwurf hinsichtlich schutzbedürftiger Branchen an der Sektorenliste des EU-Emissionshandels, was bedeutet, dass etwa die für Deutschland wichtigen Branchen Automotive sowie Maschinenbau ausgeschlossen wären.