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AKTUELLES 2021

12/2021

 Icon Abfall

Anpassung des CO2-Preises zum 01.01.2022 und Beihilfemöglichkeiten für die Industrie 

Die Energiepreiskrise mit den seit Wochen anhaltenden beständig steigenden Strom- und Gaspreisen, bringt immer mehr Versorger in Bedrängnis. Infolgedessen versuchen die Versorger immer häufiger Bestandsverträge anzupassen oder die Belieferung zu beenden. 

Sollte Ihnen eine entsprechende Mitteilung ins Haus flattern, dann helfen wir Ihnen gerne dabei, Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Zum 01.01.2022 wird der Preis pro Tonne CO2-Emissionen für bestimmte fossile Brennstoffe von derzeit 25 EUR auf 30 EUR angehoben.

Energieintensive Unternehmen können jedoch von Beihilfen profitieren, um ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten. Rechtsgrundlage ist die Verordnung über Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon-Leckage durch den nationalen Brennstoffemissionshandel (BECV).

Erstmalig ist hier 2022 bis zum 30.06. ein Antrag beim Bundesumweltamt als zuständiger Behörde zu stellen, wobei die Beihilfen an gewisse Voraussetzungen geknüpft sind. So muss beispielsweise ein Energie- bzw. Umweltmanagementsystem implementiert sein und die Beihilfen müssen nachweislich für Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen genutzt werden. Die unternehmensbezogene Emissionsintensität ist dabei jährlich nachzuweisen. Darüber hinaus sind alle Angaben durch einen Wirtschaftsprüfer zu bestätigen. 

Gerne unterstützen wir Sie bei der Prüfung, ob eine Antragseinreichung möglich ist und ob die Schaffung der Voraussetzungen durch die Nutzung des Förderprogramms „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft – Modul 5“ unterstützt werden kann.