03/2021
Erinnerung an die Meldefristen zum 31.03.2021
Wie jedes Jahr müssen zum 31.03. wieder verschiedene Meldungen erfolgen:
- §19 StromNEV Letztverbrauchergruppe B und Letztverbrauchergruppe C
- Grenzpreis Strom
- Grenzpreis Erdgas
- Meldung der in KWK-Anlagen erzeugten Strommengen
- Meldung Strommengen in Zeiten negativer Preise
- BAFA-Jahresmeldung für KWK-Anlagen 50 - 2.000 kW