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03/2021

Icon Abfall Erinnerung an die Meldefristen zum 31.03.2021 

 

Wie jedes Jahr müssen zum 31.03. wieder verschiedene Meldungen erfolgen:

  • §19 StromNEV Letztverbrauchergruppe B und Letztverbrauchergruppe C
  • Grenzpreis Strom
  • Grenzpreis Erdgas
  • Meldung der in KWK-Anlagen erzeugten Strommengen 
  • Meldung Strommengen in Zeiten negativer Preise 
  • BAFA-Jahresmeldung für KWK-Anlagen 50 - 2.000 kW