02/2021
Gesetz für Ladeinfrastruktur von Gebäuden mit größeren Parkplätzen beschlossen
Letzte Woche wurde das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz“ (GEIG) final verabschiedet. Ziel des Gesetzes ist der Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität, um deren Ausbau zu beschleunigen.
Dazu sollen in zu errichtenden Wohngebäuden oder bei der größeren Renovierung eines Wohngebäudes mit mehr als zehn Stellplätzen künftig (Bauvorhaben, für welche die Bauantragsstellung oder der Antrag auf bauaufsichtliche Zustimmung oder die Bauanzeige vor Ablauf des 10.03.2021 erfolgt ist!) Stellplätze mit der Leitungsinfrastruktur für Elektromobilität ausgestattet werden.
Bei Nichtwohngebäuden muss jeder fünfte Stellplatz eine solche Infrastruktur erhalten und zusätzlich muss mindestens ein Ladepunkt errichtet werden.
Das Gesetz gilt nicht für Nichtwohngebäude kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU), die weitgehend selbst genutzt werden. Auch sind Ausnahmen vorgesehen, wenn die Kosten für die Lade- und Leitungsinfrastruktur in bestehenden Gebäuden sieben Prozent der Gesamtkosten einer größeren Renovierung des Gebäudes überschreiten. Öffentliche Gebäude, die bereits vergleichbaren Anforderungen unterliegen, werden ebenfalls von den Regelungen ausgenommen.
Wer gegen das Gesetz verstößt, muss mit Bußgeldern rechnen. Das Gesetz betrifft nur die Ladeinfrastruktur für Personenkraftfahrzeuge und Lieferfahrzeuge.