01/2021
Die wichtigsten Eckpunkte zum EEG 2021
Am 17. Dezember 2020 hat der Bundestag das EEG 2021 verabschiedet.
Die wesentlichen Eckpunkte haben wir Ihnen nachfolgend kurz zusammengefasst. In einem der nächsten Newsletter werden wir das Thema noch einmal im Detail aufarbeiten:
- Keine EEG-Umlage für Eigenverbrauch für Anlagen, die erneuerbare Energien bis 30 kW (max. Eigenverbrauch 30 MWh pro Jahr) einsetzen.
- Keine Smart-Meter-Pflicht für PV-Anlagen bis 7 kW (außer, wenn steuerbare Verbraucher wie Ladeinfrastruktur eingebunden sind).
- EEG-Vergütung entfällt ab vier Stunden negativer Strompreise.
- Ausschreibungspflicht für PV-Dachanlagen ab 750 kW. Bei Anlagen mit einer Größe ab 300 kW freiwillige Teilnahme an Ausschreibungen oder Eigenverbrauch plus Marktprämie für 50% des eingespeisten Stroms.
- Innovationsausschreibungen für schwimmende PV-Anlagen, Parkplatzüberdachungen und Agri-PV.
- Vergütung des eingespeisten Stroms von Ü20-Anlagen (PV und Windkraft) zum Jahresmarktwert (bei Windkraft plus Aufschlag minus Aufwandsentschädigung für die Netzbetreiber).
- Ausschreibungen für Ü20-Windkraftanlagen (außerhalb von Windeignungsgebieten).
- „Südquote“ für Windkraft an Land und Biomasse
- Freiwillige Abgabe von Windkraftbetreibern (0,2 Cent je kWh) an die Standortkommunen, Standortgemeinde erhält 90% der Gewerbesteuereinnahmen.
- Stabilisierung der Mieterstromförderung, Quartiersversorgung und Lieferkettenmodell werden ermöglicht.
- KWK-Anlagen über 500 kW unterliegen Ausschreibungen, Ausschluss der Eigenversorgung.
- Streichung des Südbonus für KWK, Power-to-Heat-Bonus gilt erst ab 2024.
- Bonus für innovative erneuerbare Wärme nur für KWK-Anlagen > 10 MW.