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AKTUELLES 2021

01/2021

Icon AbfallEnergieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme

Zum 1. Januar 2021 wurden die Förderrichtlinien für die Programme „Energieberatung im Mittelstand“ (EBM) und „Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen und gemeinnützige Organisationen“ zusammengelegt. Das neue BAFA-Förderprogramm nennt sich „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“ und gilt ab 01.01.2021. 
 

Es umfasst drei Module:

1. Energieaudit DIN EN 16247 

2. Energieberatung DIN V 18599

3. Contracting-Orientierungsberatung
 

Das erste Modul fördert Energieaudits nach DIN 16247-1 und kann somit praktisch als Nachfolger der alten Energieberatung Mittelstand betrachtet werden. Der Adressatenkreis wurde erweitert, so dass künftig auch Kommunen sowie Nicht-KMU mit einem Gesamtenergieverbrauch unter 500.000 kWh/Jahr antragsberechtigt sind. Die Förderhöhe blieb mit 6.000 € gleich hoch, kann jedoch nur noch alle vier Jahre abgerufen werden.

Gerne prüfen wir, ob Sie antragsberechtigt sind und übernehmen auch die Antragsstellung.