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12/2021

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Erweiterung der Förderung für Energie- und Ressourceneffizienz um ein Beratungsangebot für die Erstellung von Nachhaltigkeitskonzepten 

Seit 01.11.2021 gibt es ein neues Förderprogramm für die Erstellung eines Transformationskonzeptes hin zur Klimaneutralität.

So wurde das Förderprogramm „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss“ um ein Modul erweitert. 

Das Modul 5 „Transformationskonzepte“ verfolgt das Ziel, Unternehmen bei der Planung und Umsetzung der eigenen Transformation hin zur Treibhausgasneutralität zu unterstützen. Neben der Erstellung eines CO2-Fußabdruckes zur Ermittlung der IST-Situation muss das Unternehmen im Anschluss auch energietechnische Maßnahmen zur möglichen Reduzierung des CO2-Ausstoßes aufzeigen. 

Hierbei werden bei Großunternehmen 50 % der Beratungskosten übernommen. Bei KMU sogar 60 %, wobei auch eine Kombination mit der Energieberatung Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (Beratungsförderung von KMU für die Durchführung von Energieaudits nach DIN EN 16247-1 mit 80 % bis max. 6.000 EUR) möglich ist. Die maximale Fördersumme beträgt 80.000 EUR. 

Ein weiterer Vorteil ist, dass das Programm nicht De-minimis-pflichtig ist, sondern komplett über die AGVO abgerechnet werden kann. 

Weitere Details finden Sie auf der Homepage des BAFA: 
https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Energieeffizienz_und_Prozesswaerme/Modul5_Transformationskonzepte/modul5_transformationskonzepte_node.html