02/2021
Weitergabe von „CO2-Mehrkosten“ (BEHG) in Wärmeversorgungsverträgen
Wärmeversorger (Nah- u. Fernwärme) verwenden in ihren Verträgen häufig Preisgleitklauseln, um sich gegen Kostenrisiken abzusichern und ihren Kunden transparent und nachvollziehbar die Preisentwicklung darstellen zu können.
Im Zuge der Einführung eines CO2-Preises auf Grundlage des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) hat sich nun gezeigt, dass eine detaillierte Prüfung von Preisänderungsmitteilungen bei Bestandsverträgen zu empfehlen ist, um die korrekte Weitergabe des CO2-Auschlags zu gewährleisten und unberechtigte Mehrkosten zu vermeiden.