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02/2021

Icon Abfall Weitergabe von „CO2-Mehrkosten“ (BEHG) in Wärmeversorgungsverträgen

 

Wärmeversorger (Nah- u. Fernwärme) verwenden in ihren Verträgen häufig Preisgleitklauseln, um sich gegen Kostenrisiken abzusichern und ihren Kunden transparent und nachvollziehbar die Preisentwicklung darstellen zu können.

Im Zuge der Einführung eines CO2-Preises auf Grundlage des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) hat sich nun gezeigt, dass eine detaillierte Prüfung von Preisänderungsmitteilungen bei Bestandsverträgen zu empfehlen ist, um die korrekte Weitergabe des CO2-Auschlags zu gewährleisten und unberechtigte Mehrkosten zu vermeiden.