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12/2021

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Treibhausgashandelsquote (THG-Quote)

Das Bundesimmissionsschutzgesetz (§37a-c BImSchG) gibt Firmen, die Kraftstoffe in Verkehr bringen, eine Quote für die jährlichen Treibhausgas-Einsparungen vor. Aktuell liegt diese Quote bei 6 % und soll bis 2030 auf 25 % ansteigen. Wird die Quote nicht eingehalten, werden Strafzahlungen fällig.

Um Strafzahlungen zu vermeiden, können die Inverkehrbringer von fossilen Kraftstoffen ihre negative Treibhausgasquote durch einen Handel mit E-Mobilisten und Betreibern von öffentlichen Ladepunkten durch deren positive Treibhausgasquote ausgleichen.

THG Quotenhandel


WAS BEDEUTET DAS FÜR SIE?

Zur Erfüllung der Quote kann Strom berücksichtigt werden, der im Bereich der Elektromobilität eingesetzt wird. Sie können daher Ihr Elektrofahrzeug und Ihren öffentlichen Ladepunkt ab dem 01.01.2022 beim Umweltbundesamt registrieren und die eingesparte Menge CO2 am Markt den Inverkehrbringern von Treibhausgasen gegen Geld anbieten. Für die Registrierung eines Fahrzeugs ist die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) für jedes anzumeldende Elektroauto erforderlich. Für die Registrierung eines Ladepunktes werden Angaben zum Ladepunkt benötigt.
 

UNSER BEITRAG:

Wir nehmen Ihnen den aufwendigen und zeitintensiven Prozess der Zertifizierung beim Umweltbundesamt ab, bündeln die CO2-Einsparungen aller unserer Kunden, übernehmen für Sie den Handel mit den Mineralölkonzernen und zahlen Ihnen den Gewinn aus.
 

Weitere Informationen finden Sie unter: 
https://www.experts4mobility.de/thg-quote