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AKTUELLES 2021

12/2021

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BMWi verlängert Innovationsprämie bis Ende 2022

Der neue Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck hat die aktuell gültige Innovationsprämie für Elektrofahrzeuge entsprechend der Regelung im Koalitionsvertrag um ein Jahr bis Ende 2022 verlängert. Die Richtlinie soll zum Jahresende im Bundesanzeiger veröffentlicht werden und am 1. Januar 2022 in Kraft treten.

Für die Zeit ab dem 1. Januar 2023 soll eine ehrgeizigere und stärker am Klimaschutz orientierte Förderrichtlinie erarbeitet werden. Wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWi) mitteilt, wurden die Arbeiten an diesem neuen Förderdesign gleich mit dem Start der neuen Bundesregierung aufgenommen. So sollen von 2023 an nur noch Elektrofahrzeuge gefördert werden, die „nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt“ haben. Dieser soll über den elektrischen Fahranteil und eine elektrische Mindestreichweite definiert werden. Wie stark diese Regelung auch rein Batterie-elektrische Fahrzeuge oder ausschließlich die Förderung von Plug-in-Hybriden betrifft, ist noch nicht klar.

Damit bleiben die aktuellen Fördersätze (bis zu 9.000 EUR für ein rein elektrisch betriebenes Fahrzeug und bis zu 6.750 EUR für ein PHEV) auch im Jahr 2022 gültig.