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AKTUELLES 2021

07/2021

Icon Abfall Stromweiterleitung an Dritte kann Privilegierung gefährden

 

Ab dem 01.01.2022 müssen Unternehmen ihren an Dritte weitergeleiteten Strom, bspw. zum Betrieb einer Kantine, messtechnisch erfassen. Das Messkonzept muss geeichte und zeitsynchrone Zähler berücksichtigen. Die bisher tolerierte Schätzung dieser Strommengen ist dann nicht mehr zulässig. 

In Zukunft muss mit einer Nachprüfung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bzw. durch den Netz- oder Übertragungsnetzbetreiber gerechnet werden. Neben Bußgeldern bei Nichtinstallation eines entsprechenden Messkonzeptes droht die Streichung gewährter Privilegierungen. Betroffen sind Unternehmen, die bspw. ein BHKW oder eine PV-Anlage betreiben oder zum Kreis der energieintensiven Unternehmen gehören. 

Um die fristgerechte Umsetzung der Anforderungen sicherzustellen, sollte kurzfristig mit der Bedarfsanalyse begonnen werden. Aufbauend auf der vorhandenen Messinfrastruktur und den Gegebenheiten im jeweiligen Unternehmen sollte ein individuelles Mess- und Weiterleitungskonzept erstellt werden. 

Um die rechtssichere Gestaltung sicherzustellen empfiehlt es sich, externe Experten hinzuzuziehen.