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12/2021

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BEG WG und NWG: Einstellung der Neubauförderung für Effizienzhäuser 55 zum 01.02.2022 ...

Die Förderung von Neubauten mit einem bestimmten Standard leistet einen wichtigen Beitrag für die Transformation hin zu einem klimaneutralen Gebäudebestand und zum Erreichen der Klimaschutzziele. Die Bundesregierung hat deshalb am 22.09.2021 beschlossen, die für die Gebäudeförderung bereitgestellten Mittel für 2021 nochmals um 11,5 Milliarden EUR auf insgesamt bis zu 18 Milliarden EUR für 2022 zu erhöhen. 

Gleichzeitig hat sich die Bundesregierung dafür ausgesprochen, die bestehende Fördersystematik des BEG mit Blick auf die Fördereffizienz hin zu überprüfen und anzupassen. Dies bedeutet, dass vorhandene Fördermittel gezielt dort eingesetzt werden sollen, wo Treibhausgasminderungen zur Erreichung der Sektorziele am notwendigsten sind und einen größtmöglichen, sichtbaren Beitrag zur Emissionsminderung leisten.

Aus diesen Gründen soll daher zukünftig der Fokus verstärkt auf die Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen, wie z. B. ganzheitliche Sanierungen zum Effizienzhaus sowie energetische Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik, gelegt werden. 

Da sich das Effizienzhaus 55 am Markt inzwischen als Neubaustandard weitestgehend durchgesetzt hat und daher der Hebel bei den angestrebten Treibhausgaseinsparungen eher gering ist, werden im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ab dem 01.02.2022 in den Programmen 261/263/264 sowie 461/463/464 die Förderstandards:

  • Effizienzhaus/-gebäude 55, 
  • Effizienzhaus/-gebäude 55 Erneuerbare Energien,
  • Effizienzhaus/-gebäude 55 Nachhaltigkeit im Neubau 

... nicht mehr angeboten.