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AKTUELLES 2021

01/2021

Icon AbfallFristverlängerung für die Erstellung eines Messkonzeptes


Am 17. Dezember 2020 hat der Bundestag das EEG 2021 verabschiedet. 
Eine Änderung betrifft das Thema „Drittmengenabgrenzung“. Die Verlängerung der Umsetzungsfrist bis zum 01. Januar 2022 für die Erstellung eines Messkonzeptes zur Erfassung und Abgrenzung umlagepflichtiger Strommengen gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) hat bei vielen Unternehmen für eine Entspannung gesorgt. 

Durch die geänderte Übergangsregelung im § 104 Absatz 10 EEG 2021 wurde die Schätzmöglichkeit bei der Abgrenzung von Drittstrommengen um ein weiteres Jahr verlängert. 

Damit bleibt Unternehmen genug Zeit, Drittstrommengen durch mess- und eichrechtskonforme Messeinrichtungen gemäß PTB-A 50.7 eindeutig zu erfassen, abzugrenzen und zu melden, um ihre Umlageprivilegien für die Vergangenheit und Zukunft nicht zu gefährden. 

Denn die Begünstigungen bei z.B. EEG-umlagebefreitem oder umlagereduziertem Eigenstrom aus Eigenerzeugung gelten nur für diejenigen Strommengen, die das Unternehmen selbst verbraucht, nicht für die an Dritte weitergeleiteten Mengen.

Haben Sie Fragen oder Hinweise zum Thema Messkonzept oder benötigen Sie Unterstützung bei dessen Aufbau? 

Dann wenden Sie sich gerne an Martin Schneider oder Mario Rühl.