03/2021
Redispatch 2.0
Der schrittweise Ausstieg aus der Kernenergie und die vermehrte Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien wirken sich auf die Lastflüsse im Netz aus und führen dazu, dass Netzbetreiber häufiger als bisher Eingriffe in die Erzeugungsleistung von Kraftwerken vornehmen müssen (Redispatch).
Die Regelungen zum erweiterten Redispatch-Prozess (Redispatch 2.0) wurden im Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABeG 2.0, Inkrafttreten am 17. Mai 2019) aufgenommen und sind ab dem 1. Oktober 2021 von allen Marktpartnern, wie z. B. Anlagenbetreibern, Direktvermarktern oder Netzbetreibern, umzusetzen.
Zukünftig ist es unerheblich, ob es sich bei den betroffenen Anlagen um konventionelle, KWK- oder Erneuerbare-Energien-Anlagen handelt. Alle Erzeugungsanlagen >100 kW müssen diesen Prozess umsetzen und werden ab dem 01.10.2021 in das künftige Redispatch-Regime einbezogen.
Für eine ausreichende Ersatzwärmeversorgung — im Falle einer Abregelung der KWK-Anlage — ist ausdrücklich der Anlagenbetreiber verantwortlich.
Des Weiteren soll mit dem neuen Redispatch-Regime die entstehende Ausfallarbeit verursachungsgerecht ausgeglichen werden. Das heißt, dass der Netzbetreiber, der die anlagenseitigen Schaltmaßnahmen anfordert, auch die betroffenen Direktvermarkter- und Lieferanten-Bilanzkreise kompensieren und für eine marktseitige Ersatzbeschaffung sorgen muss.
Damit der Netzbetreiber zukünftig Netzengpässe frühzeitiger erkennen und den Abregelbedarf rechtzeitiger planen und mit benachbarten Netzbetreibern abstimmen kann, benötigt er Mess-, Planungs- und Prognosedaten, welche er teilweise von den Anlagenbetreibern erhält oder selbst erstellen muss. Mit der damit möglichen intelligenten Netzengpassbehebung können die Menge des Abregelbedarfs von Erzeugungsanlagen, aber auch die daraus resultierenden Kosten reduziert werden.
Für die Abwicklung des Datenmeldeprozesses sind Anlagenbetreiber verpflichtet, einen Einsatzverantwortlichen zu benennen. Diese Aufgabe kann an einen Dienstleister, z.B. den Lieferanten oder einen Direktvermarkter, ausgelagert werden. Außerdem müssen die Anlagenbetreiber dafür sorgen, dass die Anlagen steuerbar sind, damit sie über den Redispatch-2.0-Prozess runter- bzw. ggf. hochgeregelt werden können.
Durch die Priorisierung von KWK-Anlagen in der Abschaltreihenfolge werden diese deutlich häufiger geregelt als bisher.
Der Verband AGFW prognostiziert eine 1.000 Mal häufigere Regelung als bisher im Einspeisemanagement. Dies ist in den festgelegten Mindestfaktoren zur Bestimmung der Reihenfolge der Regelung definiert.
Ablaufprozess / Daten:
- Stammdaten (UC1)
Erste Lieferung der Daten am 1. Juli 2021, Änderungen unverzüglich max. 5 WT nach Erhalt. - Planungsdaten (UC2) Datenblock
Erste Lieferung der Daten am 1. Oktober 2021 D-2 / D-1 14:30 Uhr bis Echtzeit. - Nichtbeanspruchbarkeiten / Echtzeitdaten (UC2)
- Erste Lieferung der Daten am 1. Oktober 2021
- Nichtbeanspruchbarkeiten (unverzüglich, max. 1 Std. nach bekannt werden) in MW
- Wirkleistung gemessen vom Netzbetreiber in MW - Nutzbarer Energieinhalt (bei Speichern) in MWh
- Die Verantwortung liegt bei Anlagenbetreiber bzw. Einsatzverantwortlichem (EIV)
- Merit-Order der Netzbetreiber stellen konventionelle Anlagen an die Spitze
- Mindestfaktor KWK-Anlagen Faktor 5
- Mindestfaktor EEG-Anlagen Faktor 10
Braun EDL unterstützt Sie gerne dabei, sich auf den Redispatch 2.0 vorzubereiten.